Skonto
Viele Unternehmen gewähren dem Kunden einen Skonto, um den Kunden zu einer frühzeitigen Zahlung zu bewegen.
Häufig finden sich auf Rechnungen Zahlungsbedingungen wie: „14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto“ oder „7 Tage 2%, 20 Tage netto“. Netto bedeutet dabei „ohne jeden Abzug“. Der Skonto wird vom Rechnungsbetrag abgezogen, daher darf der Kunde den um den Skonto verminderten Betrag zahlen, wenn er innerhalb der Skontofrist bezahlt. Die Skontofrist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem die Rechnung beim Rechnungsempfänger eingeht.
Der Skonto wird vom Bruttorechnungsbetrag, also dem Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer, berechnet. Er vermindert somit den Rechnungsbetrag. Wichtig für die Rechtzeitigkeit ist, dass das Geld spätestens am vereinbarten Skontierungstag auf dem Gläubigerkonto eingegangen ist. Der Kunde kann aber genauso gut auch das komplette Zahlungsziel ausnutzen und erst zum Fälligkeitstag bezahlen. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall dann ohne jeden Abzug.
Viele Unternehmen erleben, dass ihre Kunden Skonto abziehen, obwohl sie dazu gar keine Berechtigung haben, weil es keine Vereinbarung gab oder die Skontofrist bereits abgelaufen ist. Das betroffene Unternehmen muss das aber natürlich nicht hinnehmen. Die Firma könnte dann bspw. kulant sein und den Restbetrag nicht nachfordern, sollte jedoch auf den Missstand hinweisen, damit das zukünftig nicht wieder passiert. Streng genommen kann der zu Unrecht abgezogene Betrag auch nachgefordert oder sogar zum Inkasso freigegeben werden.
Tipp: Mithilfe unseres kostenlosen Skontorechners können Sie schnell herausfinden, ob es sinnvoller ist, einen Skonto auszunutzen oder die Zinsen für den Betrag zu erhalten.
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