Personalverrechnung

 

Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und beinhaltet unter anderem die Abrechnung aller Bezugsarten der Mitarbeiter eines Unternehmens. Beispiele für Bezugsarten sind Gehälter, Löhne, Provisionen, Prämien, Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge, Reisekosten und sonstige Bezugsarten. Die einzelnen Bezugsarten werden anschließend in die Konten der Buchhaltung übergeben.Ein Beispiel wäre eine Gehaltsabrechnung, die anschließend in der Finanzbuchhaltung verbucht wird.

Die Personalverrechnung wird in vielen Unternehmen intern durch eigene Abteilungen und eigens dafür ausgebildete Personalverrechner durchgeführt. Es kommt aber auch vor, dass Unternehmen einen Steuerberater engagieren, der für sie die Personalverrechnung durchführt. Die Entscheidung, ob die Personalverrechnung intern oder extern durchgeführt wird, hängt sicherlich auch von den Kosten ab (u.a. Anschaffung einer speziellen Software, Einschulung der Mitarbeiter, Wartung der Software). Natürlich ist auch nicht zu vergessen, dass man die Personalverrechner im Unternehmen bezahlen muss.

Zu den typischen Aufgaben eines Personalverrechners gehören die Abrechnung von Dienstnehmern (also von Bezügen der Dienstnehmer) sowie die Auszahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter eines Unternehmens. Aber auch verschiedene andere Personalangelegenheiten wie bspw. das Abrechnen der E-Card oder die Ausstellung von Lohnbestätigungen zählen zu den Tätigkeiten. Ein absolutes Muss für den Personalverrechner sind Kenntnisse über die aktuelle Gesetzeslage und Verordnungen.

 


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