ProSaldo® Lohn

Update 2020.38

Änderungen:

  • Jahressechstel-Reparatur (15%) bei Kurzarbeit:
    Im Kalenderjahr 2020 und 2021 ist für Arbeitnehmer, welchen auf Grund von Kurzarbeit reduzierte laufende Bezüge zugeflossen sind, das Jahressechstel pauschal um 15% zu erhöhen. Dies ist ebenso bei der Berechnung des Kontrollsechstels, bei der Aufrollung nach §77 Abs 4 EStG sowie bei Anwendung des Jahreszwölftels im Bereich des BUAG zu berücksichtigen. Das Kennzeichen dafür setzen Sie im Abrechnungsschirm unter Anpassungen - AMS-Covid 19 - Kurzarbeit.
  • Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle wurde bis € 30.000,- erweitert
  • Grenzgänger (Kurzarbeit)
  • Vorschreibung (Korrektur mBGM bei SZ über HBG)

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