Doppelte Buchführung

 

Die Buchführung wird oftmals als Synonym für Buchhaltung verwendet. Bei der Buchführung an sich wird zwischen einfacher und doppelter Buchführung unterschieden. Die einfache Buchführung, die über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausgewertet wird, darf nur von Unternehmen angewendet werden, die nicht buchführungspflichtig sind (die Grenzen dafür finden sich in § 125 BAO).

Kennzeichnend für die einfache Buchführung ist, dass Einnahmen und Ausgaben innerhalb der einzelnen Konten in zeitlicher Reihenfolge erfasst werden; es werden außerdem auch die Bewegungen auf Kassa- und Bankkonto festgehalten. Das Betriebsvermögen kann nur durch Inventur festgestellt werden.

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsfall zweifach auf den Konten erfasst, nämlich im Soll und im Haben. Der Geschäftsfall wird auf zumindest einem Konto und einem Gegenkonto erfasst, manchmal können auch mehrere Konten betroffen sein. Bei den Konten kann es sich um Bestandskonten oder Erfolgskonten handeln, wobei sich die Bestandskonten in aktive und passive Bestandskonten einteilen lassen. In der doppelten Buchhaltung gibt es auch eine zweifache Gewinnermittlung, nämlich die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird manchmal auch nur als GuV bezeichnet.

Zu den Vorteilen der doppelten Buchführung zählen ihre Aussagekraft, die Genauigkeit der Aufzeichnungen und der hohe Informationsgehalt. Ein Nachteil besteht darin, dass die doppelte Buchführung sehr aufwendig ist.

 


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